Bauwesen - Lehrgänge

Unsere Lehrgänge bieten Ihnen Zukunftssicherheit und optimale Anpassung an den notwendigen Bedarf im Bauwesen.

Bausachverständiger

Sachverständiger für Bau- und Bodengutachten
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse für den Einstieg in die Tätigkeit von freien Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung von bebauten und unbebauten Gründstücken am freien Markt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als:

Der Teilnehmer kann sich nach erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs entscheiden, ob er als freier Sachverständiger arbeiten möchte oder im zweiten Schritt sich für die Bestellung zum öffentlichen und vereidigten Sachverständigen bzw. zur Zertifizierung nach DIN 45013 qualifizieren möchte.

Lerninhalte - Sachverständiger für Bau- und Bodengutachten

Der Lehrgang dauert 5 Tage und schließt mit einer Prüfung und einem entsprechenden Zertifikat ab.
Es ist jedoch auch möglich, nur einen Bereich der Gutachten (Schadengutachten oder Wertgutachten) zu belegen.
Diese Teil-Lehrgänge dauern jeweils 3 Tage und schließen ebenfalls mit einer Prüfung ab.

Die Prüfung ist freiwillig, jedoch Grundvoraussetzung für den Eintritt in den Verband.

Lehrgangs-Ziel
Das Ziel dieses Lehrgangs ist es, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, ein Gutachten objektiv, aussagekräftig und formgerecht zu erstellen im Zusammenhang mit besonderer Sach- und Fachkunde.

Hierzu gehört die Fähigkeit, die vorhandene Sachkenntnis und das besondere Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass das Ergebnis, also das Gutachten, für Dritte nachvollziehbar ist: für den technischen Laien muß es verständlich sein und für den Fachmann müssen die Argumente des Sachverständigen nachvollziehbar sein, beide – der Laie, Richter und der Fachmann – müssen das Ergebnis plausibel finden.

Das Wissen über die logische Abfolge einer derartigen Argumentationskette und die Kenntnis und Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind unabdingbare Voraussetzungen zur erfolgreichen Ausübung einer Gutachtertätigkeit.

 


Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.

Johann Wolfgang von Goethe